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StVG § 62 Register über die Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr

StVG § 62 Register über die Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr

[ Auszug: (1) Die Zentrale Militärkraftfahrtstelle führt ein zentrales Register über die von den Dienststellen der Bundeswehr erteilten Dienstfahrerlaubnisse und ausges ... ]